Olav Becker * Friedensstraße 27, 55124 Mainz

Energieausweis wird Pflicht ab 1. Juli 2008

Wollen Sie Ihre Wohnung, Wohnhaus oder Wohnimmobilie verkaufen oder neu vermieten? Ab 1. Juli 2008 müssen Sie als Eigentümer den potentiellen Käufern oder Neumietern einen Energieausweis zugänglich machen, spätestens wenn diese es verlangen. Sie könnten den Energieausweis beispielsweise bei der Besichtigung im Treppenhaus aushängen.

Die Energieausweis-Pflicht betrifft Sie allerdings nur dann, wenn das Wohnhaus bis Ende des Jahres 1965 erbaut wurde. Wurde es später erbaut, benötigen Sie erst ab 1. Januar 2009 einen Energieausweis.

Zum 1. Oktober 2007 trat die novellierte Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Diese schreibt vor, für Gebäude die energetische Qualität festzustellen und diese in einem Gebäude-Energiebedarfsausweis (Gebäudeenergiepass) festzuhalten. Dieser Ausweis ist bei einem Wechsel von Eigentümer oder Mieter vorzulegen.

Dieser Nachweis ist bereits seit 2002 für alle Neubauten Pflicht und gehört zu den Bau- und Hausunterlagen. Nun wird dies auch für alle anderen Wohngebäude gefordert.

So kann der neue Eigentümer/Mieter auf einen Blick erkennen, wie der energetische Zustand des Gebäudes beurteilt wird und welche Sanierungsmaßnahmen zur Energiekosten-Senkung vorgeschlagen werden.

Bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energiepass

Beim bedarfsorientierten Energiepass wird der benötigte Energieverbrauch nach normierten Bedingungen (Raumtemperatur, Klimazone, Heizungsregelungen) berechnet. Natürlich können die so ermittelten Werte von der tatsächlich benötigten Heizenergie der jeweiligen Nutzer abweichen; das Gebäude ist so aber vergleichbar mit allen anderen Gebäuden im Bundesgebiet.

Bei der verbrauchsorientierten Ermittlung wird alleine das Nutzerverhalten zu Grunde gelegt.

Die identischen Wohnbedingungen werden ebenso nicht berücksichtigt wie die Bauweise und die Konstruktion des Gebäudes.

Fördermittelrecherche

Für verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien gibt es Fördergelder von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgern.

Beispiele sind:

 

  • Förderungen von Gebäudemodernisierungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank
  • Förderung von Häusern mit niedrigen Energiestandards durch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank
  • Förderung der Vor-Ort-Energieberatung
  • Förderung von Solaranlagen

 

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